Gefährdungsmeldung
Gefährdungen von Kindern oder Erwachsenen, die im Gemeindegebiet des Fürsorgeverbandes Wohnsitz haben, können von jedermann/-frau mündlich oder schriftlich dem Sozialdienst Münchenbuchsee mitgeteilt werden. Ist keine Gefahr im Verzug, wird der Melder/die Melderin gebeten, die Gefährdung schriftlich zu verfassen. Ist Gefahr im Verzug, werden Sofortmassnahmen getroffen. Der Melder oder die Melderin kann zu seinem/ihrem Schutze ungenannt bleiben. Auf anonyme Gefährdungsmeldungen wird in der Regel nicht eingegangen.
Die Vormundschaftsbehörde wird anschliessend die Gefährdungsmeldung abklären und bei Notwendigkeit vormundschaftliche Massnahmen ergreifen. Dem Melder/der Melderin wird über die Abklärung und das weitere Vorgehen keine Auskunft mehr erteilt (Amtsgeheimnis).
Wann liegt bei einem Kind eine Gefährdung vor?
Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt vor, sobald nach den Umständen die ernstliche Möglichkeit einer Beeinträchtigung des körperlichen, sittlichen oder geistigen Wohls des Kindes vorauszusehen ist. Nicht erforderlich ist, dass sich diese Möglichkeit schon verwirklicht hat. Unerheblich sind deren Ursachen. Sie können in einem Fehlverhalten oder in den Anlagen der Eltern, des Kindes oder der weiteren Umgebung liegen.
Warnzeichen für eine Gefährdung sind beispielsweise: mangelhafte Betreuung und Aufsicht, ungenügende Förderung des Kindes (kein Schulbesuch etc.), mangelnde Hygiene, Störungen im sozialen oder sittlichen Bereich (Einsperren, sexuelle Ausbeutung etc.), unerklärliche Verletzungen (bspw. Striemen am Rücken), nicht altersgemässes Verhalten (sexualisiertes Verhalten, ausgeprägte Passivität, Sucht etc.).
Selbstverständlich gehören auch entsprechende Aussagen des Kindes selbst zu den Warnzeichen.
Wann liegt bei einer erwachsenen Person eine Gefährdung vor?
Bei Erwachsenen liegt eine Gefährdung vor, wenn sie aufgrund ihrer gesundheitlichen oder persönlichen Situation ungenügend in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu besorgen oder ihre Rechte wahrzunehmen. Die Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: geistige Behinderung, psychische oder körperliche Krankheit etc.
